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VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03 |
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02
Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Auch der VGH Baden-Württemberg geht in seinen jüngsten Entscheidungen davon aus, dass es sich beim Autismus im Schwerpunkt um eine seelische Behinderung handelt (siehe Beschlüsse v. 14.01.2003 - 9 S 2199/02 -, VBlBW 2003, 329, und - 9 S 2268/02 -, ZFSH/SGB 2003, 348).Ihm bleibt freilich unbenommen, beim Träger der Schulverwaltung oder beim Schulträger etwaige Erstattungsansprüche geltend zu machen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2003 - 9 S 2268/02 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2199/02
Integration Behinderter in allgemeine Schule - Autismus
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Auch der VGH Baden-Württemberg geht in seinen jüngsten Entscheidungen davon aus, dass es sich beim Autismus im Schwerpunkt um eine seelische Behinderung handelt (siehe Beschlüsse v. 14.01.2003 - 9 S 2199/02 -, VBlBW 2003, 329, und - 9 S 2268/02 -, ZFSH/SGB 2003, 348).Nach dem Schulgesetz ist die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule zu erfüllen, es sei denn, die Schulaufsichtsbehörde hat die Sonderschulpflicht des Schülers festgestellt, § 82 Abs. 2 Satz 1 SchG (vgl. VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.01.2003 - 9 S 2199/02 -, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 6 S 2598/94
Eingliederungshilfe für Hörbehinderten: Übernahme der Kosten für ein …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Dabei ist es grundsätzlich ausgeschlossen, die geeignete Hilfe wegen der hohen Kosten nach dem Gedanken einer Mittel-Zweck-Relation zu versagen (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 18.12.1996 - 6 S 2598/94 -, m.w.N.).
- BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Seelische Störungen haben nämlich immer dann eine seelische Behinderung zur Folge, wenn ihre Intensität nach Breite, Tiefe und Dauer die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, NDV-RD 1999, 71, 72). - BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Ein solcher weiterreichender Bewilligungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1995 - 5 C 9/94 -, BVerwGE 99, 149, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00
Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Dies ist beim Autismus regelmäßig der Fall, da der überwiegende Anteil der betroffenen Personen nicht zu einem selbstständigen Leben in der Lage ist und ständig einer Betreuung bedarf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.02.2002 -12 A 5322/00 -, m.w.N). - VGH Baden-Württemberg, 03.07.1997 - 6 S 9/97
Sozialhilfe - zum Anspruch auf Kostenübernahme für eine sonderpädagogische …
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Vom Vorstehenden zu unterscheiden ist der Einwand des Sozial- oder Jugendhilfeträgers, die Bereitstellung oder Finanzierung der besonderen Maßnahme gehöre auch in der allgemeinen Schule zum Verantwortungsbereich der Schulverwaltung oder des Schulträgers, etwa weil es sich um eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung handele (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 -). - VGH Bayern, 25.10.2001 - 12 CE 01.1734
Auszug aus VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Vom Vorstehenden zu unterscheiden ist der Einwand des Sozial- oder Jugendhilfeträgers, die Bereitstellung oder Finanzierung der besonderen Maßnahme gehöre auch in der allgemeinen Schule zum Verantwortungsbereich der Schulverwaltung oder des Schulträgers, etwa weil es sich um eine Maßnahme der sonderpädagogischen Förderung handele (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.07.1997 - 6 S 9/97 -, FEVS 48, 228; Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2001 - 12 CE 01.1734 -).
- SG Gotha, 11.01.2006 - S 14 SO 2243/05 Das Gericht sieht daher keinen Anlass insoweit eine weitergehende Prüfung vorzunehmen; ergänzend wird auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (z. B. VG Meiningen, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 8 E 313/04.Me - VG Karlsruhe, Urteil vom 18. März 2004 - 2 K 2139/03 - VG Leipzig, Beschluss vom 21. November 2000 - 2 K 1589/00 -).
- VG Meiningen, 16.06.2004 - 8 E 313/04 Die Kammer geht davon aus, dass es sich dabei im Schwerpunkt um eine seelische Behinderung handelt, so dass vorrangig Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen ( § 10 Abs. 2 Satz 2 , § 35 a SGB VIII ; vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 14.01.2003, FEVS 54, 218; OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 5.09.2002, FEVS 54, 137; VG Karlsruhe, U. v. 18.03.2004, Az. 2 K 2139/03, zitiert nach juris).